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Act & PEIK

Unser Angebot richtet sich an Grossverbraucher. Wir begleiten sie dabei ihre Energieeffizienzziele zu erreichen.

Energieberatung für Grossverbraucher

Betriebe, die einen sehr hohen Strom- und/oder Wärmeverbrauch aufweisen, werden vom Kanton verpflichtet, den sogenannten Grossverbraucherartikel des kantonalen Energiegesetzes umzusetzen. Dabei werden sie beauftragt, mit einer vom Bund anerkannten Organisation Massnahmen zu definieren und umzusetzen.

Die Energieberatung der Wyna Energie AG verfügt über akkreditierte Energieberater der Cleantech Agentur Schweiz (act), welche Sie in diesem Prozess kompetent beraten und unterstützen können. Folgende Dienstleistungen stehen dabei im Vordergrund:

  • Individuelle Beratung bei der Wahl der Zielvereinbarungsvariante
  • Erarbeitung des energetischen IST-Zustands
  • Bestimmung von individuell abgestimmten Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
  • Langfristige Begleitung bei der Umsetzung von Massnahmen
energieberatung grossverbraucher

Häufige Fragen

Welche Unternehmen sind vom Grossverbraucherartikel betroffen?

Unternehmen, die mehr als 0.5 GWh Strom und mehr als 5 GWh Wärme pro Jahr und Verbrauchsstätte beziehen, gelten als Grossverbraucher und werden in den meisten Kantonen dazu verpflichtet, den Grossverbraucherartikel umzusetzen.

Welche Wege gibt es für die Umsetzung des Grossverbrauchermodells?

Es gibt drei Wege für die Umsetzung des Grossverbrauchermodells. Das Ziel ist bei allen drei Massnahmen, den Energieverbrauch zu reduzieren:

  • Universalzielvereinbarung
  • Energieverbrauchsanlage
  • Freiwillige Zielvereinbarung
Was sind die Vorteile einer Zielvereinbarung?
  • Sie erhalten eine persönliche Beratung und Betreuung durch einen Spezialisten.
  • Sie erhalten dank eines jährlichen Monitorings eine Übersicht zu den Energieeinsparungen.
  • Sie erfüllen den kantonalen Grossverbraucherartikel.
  • Sie erhalten die Möglichkeit auf eine Befreiung der CO₂-Abgabe oder eine Rückerstattung des Netzzuschlags.

Welches sind die wesentlichen Schritte einer Zielvereinbarung?

Schritt 1
Bei einem Vor-Ort-Termin wird der energetische IST-Zustand beurteilt und damit die relevanten Energiedaten zu Ihrem Gebäudepark erfasst. Beurteilung der Energieeffizienz der technischen Anlagen und den betrieblichen Prozessen.

Schritt 2
In einem detaillierten Bericht führen wir die ermittelten Effizienzmassnahmen inkl. dem berechneten Energie-, Kosten- und dem CO₂-Einsparpotenzial sowie den geschätzten Investitionsbedarf auf.

Schritt 3
Wir erarbeiten mit Ihnen realistische Ziele, die in Zielvorschlägen festgehalten werden. Anschliessend handeln wir die Ziele mit dem Bund oder dem Kanton für Sie aus, so dass die festgelegte Zielvereinbarung für Sie realistisch erreichbar bleibt.

Schritt 4
Nach Abschluss der Zielvereinbarung hat der Betrieb die Aufgabe, alle definierten Massnahmen umzusetzen. Hierbei liefert die Wyna EnergieAG Unterstützung und hilft Ihnen bei der Umsetzung der festgelegten Massnahmen.

Schritt 5
Die Zielerreichung wird jährlich überwacht. Dabei werden Ihre Effizienzfortschritte jährlich dokumentiert. Anschliessend erstellen wir für Sie das Reporting und reichen es bei den zuständigen Behörden ein.